Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, die vor Studienbeginn und während des Studium aufkommen können.
Sollte die Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegen und Ihr Zeugnis noch VOR Ablauf der Bewerbungsfrist ausgestellt werden, so warten Sie bitte und bewerben Sie sich erst, wenn Ihre Abschlussnote feststeht.
Sofern Sie vorher in einem anderen Studiengang an einer anderen Hochschule, Universität oder sogar an der Hochschule Hannover studiert und dort Leistungen erbracht haben, sollten Sie sich vor der Bewerbung bei der Prüfungsverwaltung erkundigen, ob die erbrachten Leistungen für die Einstufung in ein höheres Fachsemester ausreichen. Sollten nicht ausreichend anerkennungsfähige Leistungen aus Ihrem bisherigen Studium vorhanden sein, so muss die Einstufung in das 1. Fachsemester erfolgen, so dass Sie lediglich einen Bewerbungsantrag für das 1. Fachsemester abgeben dürfen. Bei ausreichend anerkennungsfähigen Leistungen geben Sie bei der Bewerbung „Höheres Fachsemester“ an. Die konkrete Fachsemestereinstufung wird im Laufe des Vergabeverfahrens durch die Studierendenverwaltung vorgenommen. Bitte informieren Sie sich deshalb frühzeitig vor Bewerbungsschluss bei der Prüfungsverwaltung der jeweiligen Fakultät.
Einstufungen/Anerkennung bisheriger Studienleistungen
Es wird dringendst empfohlen, mögliche Einstufungen/Anerkennungen frühzeitig vor Bewerbungsschluss bei der Prüfungsverwaltung einzuholen, da es nach Bewerbungsschluss nicht mehr möglich ist, Änderungen am Bewerbungsantrag vorzunehmen, einen Bewerbungsantrag zurückzuziehen oder abzugeben.
Auskünfte erteilt auch das Service Center der Studierendenverwaltung (Akademische Angelegenheiten)
In beiden oben genannten Fällen wird die Einstufung durch den Prüfungsausschuss der Fakultäten geprüft.
Diese Hinweise gelten nur für die Studiengänge
- Journalistik und
- Veranstaltungsmanagement
der Fakultät III.
Wenn Sie vorher den gleichen Studiengang (Journalistik oder Veranstaltungsmanagement) an einer anderen Hochschule oder Universität studiert haben, müssen Sie in das nächsthöhere Fachsemester eingestuft werden (Pflichteinstufung). Eine Bewerbung für das 1. Fachsemester kann in diesem Fall bei der Vergabe der Studienplätze nicht berücksichtigt werden! Geben Sie daher bitte bei der Bewerbung „Höheres Fachsemester“ an. Die konkrete Fachsemestereinstufung wird im Laufe des Vergabeverfahrens durch die Studierendenverwaltung vorgenommen..
An der Hochschule Hannover dürfen Sie sich nur für einen Studiengang bewerben. Bewerbungen um weitere Studienplätze an anderen Hochschulen sind zusätzlich möglich.
Sie sind im Besitz eines ausländischen Bildungsnachweises und möchten sich für einen Studiengang der HsH bewerben?
Dann müssen Ihre Bildungsnachweise - unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit - für den Hochschulzugang geprüft werden.
Welche Deutschkenntnisse für eine Bewerbung erfordlich sind sowie weitere Informationen zur Prüfung finden Sie hier.
Sie verfügen nicht über die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die allgemeine Fachhochschulreife (Fachoberschulabschlus), möchten aber gerne ein Studium an der Hochschule aufnehmen, dann können Sie einen Abschluss als beruflich Qualifizierende*r anstreben.
Sie müssen dafür eine mind. dreijährige einschlägige Berufsausbildung abgeschlossen haben und im Anschluss mind. drei Jahre mit fachlicher Nähe zum jeweiligen Studiengang berufstätig gewesen sein. Die Zugangsvoraussetzungen der einzelnen Studiengänge finden Sie hier.
Diese Regelung gilt nicht für alle Designstudiengänge bei denen die künstlerische Eignung nachgewiesen werden muss.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten das Studium zu finanzieren. Nähere Informationen zur finanziellen Unterstützungen finden Sie unter:
Semesterbeitragsstipendien für Studienanfänger
Sozialberatung des Studentenwerks Hannover
Stipendien: hier hilft Ihnen unser Stipendiencoach Frau Stahl. Schreiben Sie eine E-Mail an: stipendien-coach@hs-hannover.de
Die Kollegin im Servicebüro Beeinträchtigung und Studium beantwortet Ihre Frage und unterstützt Sie zum Thema Studieren mit Beeinträchtigung/Handicap.
Da alle Studierenden an deutschen Hochschulen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen, benötigen wir zur Immatrikulation grundsätzlich einen Krankenversicherungsnachweis von Ihnen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website Krankenversicherung.
Die HsH bietet eine Vielzahl von Master-Studiengängen an. Man unterscheidet zwischen den konsekutiven Masterstudiengängen (auf den Bachelor -Studiengängen aufbauenden) und den Weiterbildungsmasterstudiengängen, welche in der Regel berufsbegleitend sind und für die Sie nicht nur reguläre Semestergebühren, sondern auch Studiengebühren zahlen müssen.
Jeder Master-Studiengang hat eine eigene Zulassungsordnung. Diese regelt die genauen Voraussetzungen.Der Abschluss eines grundständigen Studiums (Bachelor, Magister, Diplom) ist generell eine zwingende Voraussetzung. Dabei geht es um die Einschlägigkeit: Passt der Bachelor fachlich zum Master oder ist er zumindest mit ihm eng verwandt? Bei manchen, vor allem bei den aufeinander aufbauenden Studiengängen ist das leicht feststellbar. Bei den Studiengängen, bei denen die Passung nicht klar ist, entscheidet die Auswahlkommission der jeweiligen Fakultät anhand der vorgelegten Bewerbungsunterlagen.
Für viele Master-Studiengänge müssen auch weitere Voraussetzungen (Fremdsprachennachweise, Praxiserfahrung etc.) erfüllt werden.
Die Regelstudienzeit für einen Masterstudiengang variiert zwischen mindestens zwei und höchstens vier Semestern.
Das Auswahlverfahren unterscheidet sich je nach Master-Studiengang. Oftmals finden Auswahlgespräche statt. Viele Master-Studiengänge bieten nur wenige Plätze an.
Studieren in Hannover wird durch die Stadt Hannover mit unterschiedlichsten Angeboten unterstützt. Ob Hochschulsport, Internationales oder Unterstützungsangebote. Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Das Team Familienservice der Hochschule Hannover informiert und unterstützt Sie bei Fragen rund um das Thema Vereinbarkeit von Beruf bzw. Studium und Familie.
Das Studentenwerk Hannover bietet eine Reihe von Informationen rund ums Wohnen an und verfügt auch über eine Online-Wohnraumbörse. Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Ein Credit entspricht einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand (Workload) von 30 Stunden. In einem Jahr Vollzeitstudium werden 60 Credits erworben, das entspricht einer Arbeitsbelastung von 1800 Stunden.
Im Studium
Der AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) ist zusammengesetzt aus studentischen Referent*Innen der Hochschule Hannover. Durch verschiedene Referate arbeiten sie in vielen Feldern für Dich und bieten eine Anlaufstelle für alle Belange der Studierendenschaft.
Der Versand der CampusCard hängt davon ab, ob Sie ein Farbfoto hochgeladen (https://welcome.hs-hannover.de/), den Semesterbeitrag bezahlt und alle notwendigen Bewerbungsunterlagen uns zugeschickt haben. Ist das der Fall, dann wird die CampusCard produziert und per Post zugesandt.
Nach erfolgreicher Rückmeldung stehen Ihnen die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung unter Ihrem Hochschul-Account zur Verfügung, die Sie aufrufen und ausdrucken können.
Alle Informationen zum Thema Rückmeldung finden Sie auf der Website Semesterbeitrag und Rückmeldung.
Die Erstattung ist bis zu einem Monat nach Vorlesungsbeginn möglich.
Den Antrag auf Exmatrikulation finden Sie auf der Seite Antragsformulare.
Der Familienservice unterstützt alle Hochschulangehörigen in der Vereinbarkeit von Familie und Studium oder Beruf, egal ob Sie Verantwortung für Kinder tragen oder Angehörige betreuen oder pflegen. Unser Ziel ist es Arbeits- und Studienbedingungen zu schaffen, die den verschiedenen Lebensentwürfen und -situationen der Familien an der Hochschule gerecht werden. Sie können sich individuell und vertraulich zu allen Fragen und Problemstellungen rund um das Thema Familie beraten lassen.
Das Team Familienservice der Hochschule Hannover informiert und unterstützt Sie.
Das Land Niedersachsen eröffnet den Hochschulen mit § 19 Abs. 2 NHG die Möglichkeit, ein geregeltes Teilzeitstudium einzuführen, welches mit der Hälfte der regelmäßigen Prüfungsleistungen anzulegen ist. Studierende, die ein Teilzeitstudium aufnehmen, integrieren sich in den normalen Studien- und Vorlesungsbetrieb. Mit dem Teilzeitstudium wird eine reguläre und transparente Verlängerung der Regelstudienzeit ermöglicht.
Hinweise: Ein Teilzeitstudium ist nur bis zur doppelten Regelstudienzeit möglich. Ein Teilzeit-Doppelstudium gibt es nicht. Bitte beachten Sie auch die möglichen Konsequenzen eines Teilzeitstudiums für BAföG, Kindergeld und Nebenjob. Auskünfte geben die entsprechenden Stellen.
Für geeignete Studiengänge kann die Hochschule eine Einschreibung oder Rückmeldung für ein Teilzeitstudium zulassen. Im Teilzeitstudium kann je Semester höchstens die Hälfte der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungspunkte erworben werden.
An der Fakultät III gibt es dieses Angebot nur auf Antrag für die
Bachelor-Studiengänge
- Fotojournalismus und Dokumentarfotografie,
- Informationsmanagement,
- Informationsmanagement (berufsbegleitend),
- Innenarchitektur,
- Journalistik,
- Mediendesign,
- Medizinisches Informationsmanagement,
- Modedesign,
- Produktdesign,
- Szenografie - Kostüm - Experimentelle Gestaltung,
- Visuelle Kommunikation
Master-Studiengänge
- Medizinisches Informationsmanagement
Den Antrag auf ein Teilzeitstudium finden Sie auf der Website Antragsformulare.
Nach Eingang des vollständigen Semesterbeitrages plus eventuelle Langzeitgebühr können Sie Ihre CampusCard an einer der hierfür vorgesehenen Stationen validieren bzw. mit einer Gültigkeit für das kommende Semester versehen.
Wichtige Hinweise: Die Angaben im Rahmen der FAQ-Liste erfolgen ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über aktuelle Änderungen.
Wenn Sie hier keine Antwort auf Ihre Fragen gefunden haben, kontaktieren Sie die Kollegen*innen des Service Centers des Dezernats - Akademische Angelegenheiten. Sie beantworten allgemeine Fragen rund um die Themen Bewerbung, Zulassung, Einschreibung und Studium.
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