Gremien

Übersicht der Gremien in der Fakultät III

Die Fakultätsgremien sichern die Organisationsfähigkeit, den Information- und Kommunikationsfluss und die Beteiligung aller relevanten Statusgruppen (Professor*innen, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung, Studierende); sie stellen zugleich die Rechtsicherheit wichtiger Entscheidungen her. Diese Selbstverwaltung ist ein hohes Gut, da die Mitglieder der Fakultät ihre Arbeitssituation eigenständig gestalten können. 

Die Mitarbeit in den Gremien gehört zu den Arbeitsaufgaben aller Statusgruppen.

Zudem werden einzelne Fakultätsmitglieder auch in hochschulweite Gremien entsandt, bspw. Senatskommissionen oder den Senat selber. Dieses sichert die Berücksichtigung der Belange der Fakultät innerhalb der HsH.

Gremienplan für die Fakultät III für das WiSe 2024/2025

Gremienplan für die Fakultät III für das SoSe 2025 und das WiSe 2025/2026

 

Der Fakultätsrat


Der Fakultätsrat der Fakultät III - Medien, Information und Design setzt sich aus gewählten Mitgliedern der Abteilung Design und Medien sowie Information und Kommunikation zusammen. Der Fakultätsrat ist ein auf zwei Jahre gewähltes Gremium mit dem*der Dekan*in als Vorsitzende*n.

Das Tätigkeitsfeld umfasst alle Bereiche der Fakultät III. Getagt wird während der Vorlesungszeit in der Regel viermal im Semester. Zur Unterstützung seiner Arbeit können weitere Kommissionen eingesetzt werden. Insgesamt dreizehn stimmberechtigte Mitglieder bilden den Fakultätsrat.

Die Studienkommissionen


Die Studienkommissionen der Abteilungen DM und IK erarbeiten die Empfehlungen für Studiengänge und Studienprogramme, Prüfungsordnungen, Studienordnungen und Studienpläne. Sie befassen sich insbesondere mit der Ausgestaltung der Studiengänge, der Verkürzung der Studienzeiten und der Entwicklung des Lehrangebots.

Zu den Aufgaben der Studienkommissionen gehört es, Beschlüsse zur Sicherstellung des Lehrangebots vorzubereiten. Die Studienkommissionen sind in allen Angelegenheiten der Lehre, des Studiums und der Prüfungen vor den Entscheidungen des Fakultätsrates zu hören. 

Die Studienkommissionen setzen sich aus Hochschullehrenden und Studierenden der jeweiligen Abteilungen zusammen. Laut Niedersächsischem Hochschulgesetz (NHG) stellen die Studierenden mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder. Der*Die jeweilige Studiendekan*in führt den Vorsitz ohne Stimmrecht.

Der Prüfungsausschuss


Die Prüfungsausschüsse der beiden Abteilungen Design und Medien (DM) und  Information und Kommunikation (IK) der Fakultät III sind verantwortlich für die Organisation der Prüfungen.

Die Grundlage für die Arbeit des Prüfungsausschüsse sind die jeweils gültigen Prüfungsordnungen.