Sobald bekannt wird, dass Daten verloren gegangen sind, schreibt die DSGVO eine Meldung an den/die jeweiligen Landesbeauftragte*n für Datenschutz innerhalb von 72 Stunden (auch an Wochenenden und Feiertagen) vor. In dieser Zeitspanne sind zugleich die Verantwortlichen der Organisationseinheit, die Informationssicherheitsbeauftragten und das Präsidium der HsH zu informieren.
Die Meldung von Datenschutzvorfälle an hochschulexterne Stellen erfolgt ausschließlich über das Präsidium.
Um Ihnen im Alltag einen einfachen und schnellen Umgang zu ermöglichen, haben wir für die Fakultät III diesen Prozess entwickelt. Die nachfolgenden Hinweise dienen Ihnen daher als Handlungshilfe und sind zugleich verbindlich für den Umgang bei Datenverlust aller Art (digitale und analoger Herkunft) in der Fakultät III.