24.11.2025

Studiengang BIB mit neuer Zugangsordnung für Quereinsteigende

Für Studieninteressierte mit Abitur oder Fachabitur ohne FaMI-Abschluss ändern sich ab dem Wintersemester 2025/26 die Zugangsbedingungen.

Um im Studiengang BIB zugelassen zu werden, müssen diese Studieninteressierten die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Nachweis von theoretische Kenntnisse und Fertigkeiten , die Gegenstand der Ausbildung der Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste, Schwerpunkt Bibliothek sind. Dazu gehören unter anderem die Module Methodenkompetenz, Grundlagen Informationsmanagement, Erschließung und Kommunikation, Organisation von Informationseinrichtungen, Privatrecht und Öffentliches Recht sowie Bibliotheksdienstleistungen. Dieser Nachweis erfolgt über eine Vorprüfung im September 2026. Die Anmeldung dazu wird ab Mai 2026 auf der Webseite des Studiengangs möglich sein.
  • Berufspraktische Tätigkeit im Umfang von 18 Monaten wenigstens auf dem Niveau 4 des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) in wenigstens zwei unterschiedlichen Bibliotheksbereichen (Öffentliche Bibliothek, Wissenschaftliche Bibliothek, Spezialbibliothek)

Mit dieser Änderung können sich Quereinsteigende direkt mit Aufnahme einer Tätigkeit in Bibliotheken für ein Studium qualifizieren.