Diese Informationen finden Sie auch unter www.designstudieren-hsh.de.
Jetzt für ein Designstudium ab September 2021 zur Aufnahmeprüfung bewerben!
Melden Sie sich jetzt zur Aufnahmeprüfung für ein Designstudium zum Wintersemester 2021 an! Bis zum 15. März 2021 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Unterlagen dafür einzureichen.
Lesen Sie hier, wie der genaue Ablauf in diesem Jahr ist.
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Schritt 1
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Bearbeiten Sie die Aufgaben, die im jeweiligen Studiengang gefordert sind (z.B. Mappe, Motivationsskizze, Fragebogen). Diese finden Sie auf der Homepage des jeweiligen Studiengangs:
Fotojournalismus und Dokumentarfotografie
Szenografie – Kostüm – Experimentelle Gestaltung
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Schritt 2
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Auf der jeweiligen Homepage finden sie ebenfalls den Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am künstlerischen Aufnahmeverfahren und die Einwilligungserklärung zur Speicherung Ihrer Daten. Beide Dokumente drucken Sie bitte aus, unterschreiben diese und schicken Sie bitte per Post bis zum 15. März 2021 an:
Hochschule Hannover
Fakultät III, Abteilung Design und Medien
Expo Plaza 2
30539 Hannover
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Schritt 3
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Fordern Sie unter f3-aufnahmeverfahren-dm(at)hs-hannover.de einen Link zum Upload Ihrer Unterlagen an. Laden Sie Ihre Mappe, Motivationsskizze oder Fragebogen bis spätestens zum 15. März 2021 dort hoch.
Nach Durchsicht Ihres Antrags, Ihrer Mappe, Ihrer Motivationsskizze oder Ihres Fragebogens werden Sie per Post informiert ob Sie zu unserem Kolloquium zugelassen sind und erhalten beiliegend eine Hausaufgabe, die Sie bis zum 10. Mai 2021 bearbeiten und hochladen. Im Kolloquium werden Sie auf Mitbewerber*innen, Lehrende aus den Studiengängen (die Prüfungskommission) und Studierende und führen ein kurzes Kennenlerngespräch.
Sie erhalten ca. vier Wochen nach dem Kolloquium einen Brief mit der Punktzahl, die sie im Rahmen der Aufnahmeprüfung erreicht haben. Mit der bestandenen Aufnahmeprüfung können Sie sich für einen Studienplatz bewerben. Dazu stellen Sie einen Antrag auf Zulassung zum Studium beim Service Center – Akademische Angelegenheiten der Hochschule Hannover und erhalten bis Ende Juli einen Bescheid über eine Zu- oder Absage.
Viel Erfolg!
Nicht warten.., STARTEN! :-)
Links und Downloads
Für die Bewerbung um einen Studienplatz in der Abteilung Design und Medien benötigen Sie:
- das Abitur oder die Fachhochschulreife und
- den Nachweis einer besonderen künstlerischen Befähigung. Der Nachweis einer besonderen künstlerischen Befähigung wird nach erfolgreichem Abschluss einer durch die Abteilung Design und Medien durchgeführten künstlerischen Aufnahmeprüfung erstellt. In Ausnahmefällen, das heißt bei einer überragenden künstlerischen Befähigung kann diese allein (ohne Voraussetzung 1.) zum Zugang berechtigen.
- Ein sechswöchiges Zugangspraktikum für die Studiengänge Szenografie-Kostüm, Innenarchitektur, Modedesign sowie Produktdesign.
- Von Bewerberinnen und Bewerbern mit ausländischen Bildungsnachweisen (auch solchen aus EU-Ländern) sind darüber hinaus besondere Regeln zu beachten, über die Sie sich hier informieren können:
Informationen für Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen/ Bewerbungsverfahren für das Studienkolleg und Uni Assist
Kontakt: d3-abn(at)hs-hannover.de
Alle Bachelor-Studiengänge der Abteilung Design und Medien starten ausschließlich zum Wintersemester. Für die Zulassung zum Studium ist unter anderem die besondere künstlerische Befähigung notwendig, welche in einer künstlerischen Aufnahme-prüfung nachgewiesen wird. Diese findet einmal jährlich im Mai statt.
Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig vor der Bewerbung an einer Mappen-/Studien-beratung teilzunehmen
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung wird zusammen mit den erforderlichen Bewerbungsunterlagen (s.u.) bis spätestens 14.03.2020, 16.00 Uhr direkt bei der Abteilung Design und Medien eingereicht (bei Postversand gilt der Eingang, nicht der Poststempel).
Hochschule Hannover
Fakultät III, Abt. Design und Medien
Expo Plaza 2
30539 Hannover
Eine Befreiung von der praktischen Prüfung ist auf Antrag für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits eine entsprechende Prüfung bestanden, ein vergleichbares Studium abgeschlossen oder in einem vergleichbaren Studiengang mindestens zwei Semester studiert haben, möglich. Dieser Antrag wird bis zum 15. März eingereicht.
Den Antrag auf Zulassung zur Prüfung, bzw. auf Befreiung von der Prüfung, können Sie hier herunterladen: Antrag auf Zulassung zur künstlerischen Prüfung
Neben den selbstgefertigten Arbeitsproben/Hausaufgabe werden eingereicht:
- Der Antrag (Formular, inkl. Lichtbild)
- Lebenslauf
- Inhaltsverzeichnis der Arbeiten in doppelter Ausführung
Hinweis zu den Anlagen:
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag keine Zeugnisse bei. Verzichten Sie bitte auch auf die Verwendung von Schnellheftern. Das erspart Ihnen Kosten und erleichtert uns die Bearbeitung Ihres Antrages. Ein unvollständiger Antrag wird Ihnen zur Korrektur zurückgesandt.
Inhalt und Ausrichtung der Arbeitsproben sind abhängig von der gewählten Studienrichtung, informieren Sie sich hierzu bitte direkt bei dem jeweiligen Studiengang.
Fotojournalismus und Dokumentarfotografie
Szenografie – Kostüm – Experimentelle Gestaltung
Arbeitsproben, die das Format DIN A2 überschreiten, können grundsätzlich nicht angenommen werden. Sollten Originale nicht in eine Mappe passen, dokumentieren Sie diese bitte, z.B. durch Fotos. Reichen Sie bitte keine CD anstelle einer Mappe ein (Ausnahme ist der Studiengang Mediendesign). Reichen Sie bitte grundsätzlich keine Rollen ein!
Nach Durchsicht der eingereichten Arbeitsproben teilt die Hochschule allen Bewerberinnen und Bewerbern mit, ob sie zur praktischen Prüfung eingeladen werden. Der Einladung zur praktischen Prüfung liegt eine Hausaufgabe bei, die bis zum Prüfungstermin bearbeitet werden soll. Die praktische Prüfung dauert in der Regel einen Tag und beinhaltet ein Kolloquium, in dem auch das Ergebnis der Hausaufgabe vorgestellt wird. Die Kommission vergibt auf alle Teile des Aufnahmeverfahrens eine Punktzahl, die für die Studienplatzvergabe wesentlich ist.
Nach bestandener Aufnahmeprüfung wird der Antrag auf Zulassung zum Studium online bei der Studierendenverwaltung der Hochschule Hannover gestellt (Achtung: Dies gilt nicht für Bewerbungen von Studieninteressierten mit ausländischen Bildungsnachweisen!).
Grundsätzlich bleibt eine bestandene Aufnahmeprüfung für die drei folgenden Immatrikulationstermine gültig. Der Antrag auf Zulassung zur künstlerischen Aufnahmeprüfung kann jederzeit wiederholt gestellt werden.
Zulassungsvoraussetzungen sind die formalen Kriterien, die zur Zulassung für einen konkreten Studiengang erfüllt werden müssen. Gemäß § 18 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes wird die Berechtigung zum Studium an einer Fachhochschule nachgewiesen durch:
- die allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- die allgemeine Fachhochschulreife (FOS-Abschluss oder die Zulassung zum Abitur plus ein Jahr Praktikum oder die Versetzung nach Klasse
- 12 plus eine mindestens zweijährige Berufsausbildung)die Immaturenprüfung oder eine vom Kultusministerium als gleichwertig anerkannte Vorbildung (etwa durch eine Meisterprüfung oder den abgeschlossenen Bildungsgang „staatlich geprüfte/r Techniker/in“ oder „staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in“).
Eine ausführliche Übersicht, welche schulischen und beruflichen Qualifikationen zur Hochschulreife führen, finden Sie auf den Seiten der „Allgemeinen Studienberatung“ der Hochschule Hannover und den Seiten der Studienberatung in Niedersachsen.
Allgemeine Studienberatung, Zentrum für Lehre und Beratung (ZLB)
Kontakt: beratung@hs-hannover.de
Allgemeine Studienberatung - Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbungsformulare