Bachelor-Studiengang Journalistik
(dieser Studiengang gehört zur Abteilung Information und Kommunikation)
Zugangs- und Zulassungsordnung
Ab dem WS 2006/07 gelten besondere Zugangsbestimmungen für die BA- und Masterstudiengänge. Die Modalitäten für Zugang und Zulassung finden Sie in der Zulassungsordnung.
Zugangs- und Zulassungsordnung: Allgemeiner Teil vom 12.6.2006
Zugangs- und Zulassungsordnung für Bachelor-Studiengang Journallistik
Als PDF-Datei:
Zugangs- und Zulassungsordnung für Bachelor-Studiengang Journallistik
Ziel des Studiengangs
Ziel des Studiengangs ist es, "spezialisierungsfähige Generalisten" auszubilden. Wer die Hochschule Hannover mit dem Bachelor verlässt, hat die Arbeit für verschiedene Mediengattungen kennengelernt und einen ersten Einblick in das Spezialwissen unterschiedlicher Ressorts bekommen.
Im ersten Studienabschnitt lernen die Studierenden das journalistische Handwerk wie Recherche, Schreiben, Organisieren und Gestalten. Gleichzeitig machen sie sich mit den unterschiedlichen Medien vertraut: Sie produzieren Zeitungs-, Radio- und Fernsehbeiträge und Beiträge für Online-Medien. Hinzu kommt Basiswissen aus Kommunikationstheorie und Kommunikationsforschung, Medienrecht und Medienökonomie. Im 4. Semester findet ein viermonatiges Praktikum in einem Medienbetrieb statt.
Im zweiten Studienabschnitt wird das Grundwissen ergänzt und vertieft. Auf dem Programm stehen Themenbereiche wie Wirtschaft und Kultur, Sprachen und interkulturelle Kommunikation. Der journalistische Qualitätsbegriff wird diskutiert, semesterübergreifende Projekte bearbeitet. Ein Pflichtmodul zu Internationalem Journalismus steht in englischer Sprache auf dem Lehrplan. Abgeschlossen wird das Studium mit einem umfangreichen Studienmodul, das alle wesentlichen Aspekte freier bzw. selbstständiger journalistischer Tätigkeit abdeckt.
Kooperation
Der Studiengang Journalistik kooperiert mit dem Studiengang Medienmanagement der Hochschule für Musik und Theater (IJK).
Link zur Hochschule für Musik und Theater (IJK)
| Webmaster Fakultät III | 13.08.2012 |
